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Êzîdî in Deutschland: Geschichte, Gemeinden und Gegenwart der größten Diaspora

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Stand: Mitte 2026. Dieser Artikel behandelt die êzîdîsche Gemeinschaft in Deutschland: Migrationsgeschichte, Zentren, Organisationen, religiöses Leben sowie Recht und Politik. Die weltweite Verteilung der Êzîdî behandelt der Artikel Diaspora und Demographie; der Genozid von 2014 die Artikel Genozide an den Êzîdî, Fermane-Chronik und die Timeline. Methodik: Alle Zahlen mit Quelle; bei divergierenden Angaben werden Spannen genannt. In zitierten Titeln, Kampagnen- und Behördennamen bleibt die dortige Schreibung („Jesiden") erhalten.


Überblick und Zahlen

Deutschland beherbergt die mit Abstand größte êzîdîsche (auch Yeziden oder Jesiden) Diaspora weltweit, und ist nach dem Irak das Land mit der zweitgrößten êzîdîschen Bevölkerung überhaupt [1][4]. Was 1961 mit wenigen angeworbenen Arbeitern aus der Türkei begann, ist über drei Migrationsphasen zu einer Gemeinschaft gewachsen, die das êzîdîsche Leben in Europa prägt, mit eigenen Gemeindezentren, Gräberfeldern, Dachverbänden und wachsender öffentlicher Sichtbarkeit.

Eine amtliche Zahl gibt es nicht: Die deutsche Statistik erfasst Staatsangehörigkeit, nicht Religionszugehörigkeit. Alle Angaben sind Schätzungen mit erheblicher Spannbreite [1]:

Quelle Schätzung Einordnung
REMID ca. 100.000 konservativ; verweist selbst auf höhere Selbsteinschätzungen der Community [1]
Zentralrat der Êzîden (ZÊD) ca. 190.000 Verbandsangabe [1]
Irfan Ortac (ZÊD-Gründungsvorsitzender) ca. 200.000 [1][2]
Neuere Angaben (um den 10. Genozid-Jahrestag 2024) bis zu 250.000 [1][11]

Als seriöse Bandbreite gilt heute: geschätzt 200.000 bis 250.000 Êzîdî in Deutschland; ältere und konservative Schätzungen setzen bei etwa 100.000 an [1][2][11]. Die Differenzen erklären sich durch den Zuzug nach 2014, Geburten in Deutschland und die Zählweise, religiös praktizierende Personen oder alle Menschen êzîdîscher Herkunft [1][2]. Im übrigen Europa leben zum Vergleich nur etwa 65.000 Êzîdî (Details im Diaspora-Artikel) [1][4].


Migrationsgeschichte: Drei Phasen

Phase 1: Gastarbeiter aus der Türkei (ab 1961)

Die ersten Êzîdî kamen im Rahmen des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens von 1961 als sogenannte „Gastarbeiter" nach Deutschland. Ein Anwerbebüro in der Provinz Mardin vermittelte auch êzîdîsche Arbeiter, unter anderem nach Niedersachsen; beschäftigt wurden sie vor allem bei Volkswagen, bei Telefunken und in der Bauindustrie [4]. Die erste größere Gruppenmigration wird auf Anfang 1964 datiert [1]. So entstand schon in den 1960er Jahren der älteste êzîdîsche Siedlungskern Deutschlands: Celle, wohin Êzîdî vor allem aus der Region Batman/Beşiri kamen (ausführlich unten) [5][6]. Nach dem Anwerbestopp 1973 folgten im Familiennachzug Frauen und Kinder, aus Arbeitern wurden Familien, aus Familien Gemeinden.

Phase 2: Flucht und Asyl (1980er und 1990er Jahre)

Nach dem Militärputsch in der Türkei 1980 verschärfte sich die Lage der Êzîdî in der Südosttürkei dramatisch: religiöse Diskriminierung, Landkonflikte und der eskalierende kurdisch-türkische Konflikt trieben ganze Dorfgemeinschaften aus dem Tur Abdin und den Provinzen Batman und Mardin zur Flucht nach Deutschland [1][5].

Juristisch begleitete diese Phase eine in Europa einmalige Rechtsprechung: 1982 erwirkte der Göttinger Religionswissenschaftler Gernot Wießner mit Gutachten vor dem Verwaltungsgericht Stade die asylrechtliche Anerkennung von Êzîdî [1]. Der Meilenstein folgte 1990: Das Bundesverwaltungsgericht stellte mit Urteil vom 15. Mai 1990 (BVerwG 9 C 17.89) eine „mittelbare, regional begrenzte Gruppenverfolgung" der Êzîdî in der Südosttürkei aus religiösen Gründen fest [25]; 1993 setzte sich die Anerkennung mit der Rechtsprechung des OVG Lüneburg allgemein durch [1].

Die Folge: Die êzîdîsche Bevölkerung der Türkei wanderte fast vollständig aus. Heute leben dort nur noch wenige hundert bis wenige tausend Êzîdî, die Mehrheit der „türkischen" Êzîdî lebt in Deutschland [1][5]. Erst ab etwa 2003, die große Asylmigration war längst abgeschlossen, verneinten Obergerichte eine fortbestehende Gruppenverfolgung in der Türkei [26].

Parallel kamen in den 1980er Jahren syrische Êzîdî; irakische Êzîdî flohen vor dem Baath-Regime (u. a. Anfal-Kampagne) und verstärkt nach dem Irakkrieg 2003 [1].

Phase 3: Genozid-Flucht ab 2014

Am 3. August 2014 überfiel der sogenannte „Islamische Staat" (IS) das êzîdîsche Hauptsiedlungsgebiet Şingal: Mehr als 5.000 Êzîdî wurden getötet, rund 7.000 verschleppt, Frauen und Mädchen versklavt, Jungen als Kindersoldaten zwangsrekrutiert, und etwa 400.000 Menschen vertrieben; Studien nennen teils abweichende Werte [3][10]. Dieser Ferman (ausführlich im Genozid-Artikel und in der Fermane-Chronik) löste die bislang größte êzîdîsche Fluchtbewegung nach Deutschland aus; zusammen mit dem Syrienkrieg ab 2011 ließ er die Zahl der Êzîdî in Deutschland deutlich ansteigen [1][2].

Die Sonderkontingente 2015/16

Eine weltweit beachtete Antwort auf den Genozid kam aus Baden-Württemberg: Das Land nahm ab 2015 in einem Sonderkontingent rund 1.000 bis 1.100 schwer traumatisierte, überwiegend êzîdîsche Frauen und Kinder aus dem Nordirak auf, darunter auch einige Christinnen und Jungen. Die Landesregierung beauftragte im Januar 2015 den deutsch-êzîdîschen Psychologen Prof. Jan Ilhan Kizilhan, die Betroffenen im Irak zu begutachten und auszuwählen; die Mission lief zunächst geheim. Verteilt wurden die Aufgenommenen auf mehr als 20 Städte und Gemeinden [12][13][14][15].

Ergänzend nahmen Niedersachsen rund 70 und Schleswig-Holstein rund 30 Frauen auf; auch Brandenburg beteiligte sich mit einer kleinen Gruppe [14]. Andere Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, nahmen Êzîdî über die regulären Asyl- und Bundesverfahren auf, legten aber kein eigenes Sonderkontingent dieser Art auf [14]. Das Programm gilt als Modellfall; auf Kizilhan geht auch die Ausbildung irakischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zurück [12][13].


Zentren und Gemeinden

Die êzîdîsche Bevölkerung konzentriert sich auf zwei Großräume: Niedersachsen und das nördliche Nordrhein-Westfalen. Größere Gemeinden bestehen u. a. in Celle, Hannover, Oldenburg, Bad Zwischenahn und Wilhelmshaven, in Bielefeld/Ostwestfalen-Lippe, am Niederrhein (Kalkar, Kleve, Rees, Emmerich, Wesel) und in Köln; daneben in Gießen, Frankfurt, Berlin, Bremen, im Saarland und in Süddeutschland [1][5].

Celle: die älteste Gemeinde Deutschlands

Celle gilt als älteste êzîdîsche Gemeinde Deutschlands: Die ersten Êzîdî kamen in den 1960er Jahren als Gastarbeiter aus der Region Batman/Beşiri. Etwa 90 Prozent der seit 1965 in Celle lebenden Türkeistämmigen sind êzîdîscher Herkunft [5][6].

Heute leben in Stadt und Landkreis Celle nach neueren Angaben rund 7.000 bis 10.000 Êzîdî (ältere Quellen nannten etwa 5.000) [4][6]. Damit ist Celle, gemessen am Bevölkerungsanteil, das dichteste êzîdîsche Siedlungsgebiet Deutschlands und eine der größten êzîdîschen Gemeinden weltweit: manche Quellen sprechen sogar von der größten Gemeinde außerhalb Şingals; solche Superlative hängen jedoch von der Zählweise ab [4][6]. Das Êzîdîsche Kulturzentrum (Mala Êzdiyan Celle) besteht als Verein seit Anfang der 1990er Jahre; 2002 wurde ein eigenes Haus erworben, 2005 eröffnet [6].

Bielefeld und Ostwestfalen-Lippe

In Bielefeld leben etwa 6.000 Êzîdî; mit Herford, Minden und Halle (Westf.) bildet Ostwestfalen-Lippe das zweite große Siedlungsgebiet [20]. Bielefeld ist zugleich das organisatorische Zentrum der Community: Hier wurde 2017 im Rathaus der Zentralrat der Êzîden gegründet, hier sitzt die Ezidische Gemeinde OWL e.V., und seit 1994 besteht ein êzîdîsches Gräberfeld [1][16][17][20].

Oldenburg

Oldenburg ist Sitz des Yezidischen Forums e.V., einer der ältesten und aktivsten Gemeindeorganisationen Deutschlands (Bildungs- und Dialogarbeit seit den 1990er Jahren); seit 1994 besteht das êzîdîsche Gräberfeld Oldenburg-Kreyenbrück [1][21]. Hier erschien auch die Zeitschrift „Dengê Êzîdiyan", eine der ersten regelmäßigen êzîdîschen Publikationen Europas [1].

Hannover

Die Region Hannover beherbergt eine der größten êzîdîschen Bevölkerungen Deutschlands und das größte êzîdîsche Gräberfeld des Landes: Auf dem Stadtfriedhof Lahe werden seit 1990 Êzîdî bestattet, inzwischen rund 200 Gräber [1][4]. Zu den Neujahrsfesten kamen in gemieteten Hallen zeitweise bis zu 5.000 Gäste (2015); ein eigenes Gemeindezentrum fehlte in der Stadt selbst dagegen lange [1][4].


Organisationen und Selbstvertretung

Seit den 1990er Jahren ist eine vielfältige Vereinslandschaft entstanden, von lokalen Kulturzentren bis zu bundesweiten Dachverbänden:

  • Zentralrat der Êzîden in Deutschland (ZÊD): gegründet am 29. Januar 2017 im Bielefelder Rathaus durch 29 Vereine, Gemeinden und Organisationen, darunter der ältere „Zentralrat der Yeziden in Deutschland" (2007) und die GEA. Erster Vorsitzender: der Politikwissenschaftler Irfan Ortac (rund 70 Prozent im ersten Wahlgang). Der ZÊD vereinte erstmals rund 80 Prozent der organisierten Vereine; Sitz ist Bielefeld [16][17][18].
  • Ezidische Akademie e.V. (Hannover, gegründet 2009): Bildungs-, Kultur- und Forschungsarbeit [1].
  • Gesellschaft Ezidischer AkademikerInnen (GEA) (Essen, gegründet 2012): nach eigener Angabe der weltweit größte êzîdîsche Akademikerverband [1][22].
  • Êzîdische Jugend Deutschland e.V. (ÊJD): Ende 2017 hervorgegangen aus der 2011 im Saarland gegründeten „Ezidische Jugend e.V."; bundesweiter Jugend-Dachverband (Identität, Integration, Kultur- und Religionsvermittlung) [19].
  • HÁWAR.help (Berlin): Menschenrechtsorganisation der deutsch-êzîdîschen Journalistin Düzen Tekkal, gegründet als Reaktion auf den Genozid von 2014; betreibt seit 2018 Frauenzentren im Nordirak, produzierte Dokumentarfilme („Háwar", „Jiyan", „Bêmal") und initiierte die Kampagne #JesidenBleiben für einen bundesweiten Abschiebestopp [23][24].
  • Mala Êzîdîya („Haus der Êzîdî"): Netz lokaler Gemeinde- und Kulturzentren, u. a. in Celle, Wesel (Verein 1995, eigenes Haus 2008), Emmerich, Bremen, Bielefeld, Berlin, Bonn, Gießen und Freiburg; viele sind ZÊD-Mitgliedsvereine [16][21].
  • Ältere Dachstruktur war die Föderation der Êzîdîschen Vereine (15+ Mitgliedsvereine) [1].

Porträts von Düzen Tekkal, Irfan Ortac, Jan Ilhan Kizilhan und weiteren Persönlichkeiten finden sich im Artikel Bekannte Persönlichkeiten.


Religiöses Leben in Deutschland

Laliş bleibt das Zentrum

In Deutschland gibt es keine êzîdîschen Tempel im engeren Sinn: Religiöses Zentrum bleibt Laliş im Nordirak mit dem Heiligtum Şêx Adîs, die wichtigste heilige Stätte und der zentrale Wallfahrtsort der Êzîdî. Viele pilgern dorthin oder pflegen den Bezug symbolisch, etwa durch geweihte Erde aus Laliş (berat) oder Wasser der heiligen Quelle Kanîya Spî [1][21][28]. Vor Ort übernehmen Mala Êzîdîya und Kulturzentren die Gemeindefunktionen: Feste, religiöse Unterweisung, interreligiöser Dialog, rituelle Waschung Verstorbener, Bildungsarbeit [1][21][28]. Für bestimmte Zeremonien reisen Geistliche (Qewals) teils eigens aus dem Irak an [1].

Feste

Das wichtigste Fest des Jahres ist Çarşema Sor bzw. Çarşema Serê Nîsanê, das Neujahrsfest am ersten Aprilmittwoch des julianisch basierten êzîdîschen Kalenders (gregorianisch meist der zweite oder dritte Mittwoch im April). In Deutschland wird es in Gemeindezentren, gemieteten Festhallen und als Familienpicknick gefeiert; zu den Bräuchen gehören gefärbte Eier, Blumen über der Haustür und die Bazimbar-Bändchen [4][27][28][29]. Daneben begehen die Gemeinden Cejna Êzîd (das Dezemberfest nach den Fastentagen) und Tawisgeran-Anlässe [4][28]; Landespolitik und Kommunen nehmen die Feste zunehmend wahr [29].

Bestattungskultur

Da eine Rückführung Verstorbener in die Heimat oft nicht möglich ist, entstanden ab 1990 eigene êzîdîsche Gräberfelder: zunächst Wesel, Emmerich und Hannover-Lahe (alle 1990; Lahe mit rund 200 Gräbern das größte), 1994 Bielefeld und Oldenburg-Kreyenbrück, später u. a. Bochum, Goch, Minden und Herford (2019) [1][4]. Hauptmotiv der Grabsteine ist das Sonnensymbol [1][4].

Religiöse Struktur in der Diaspora

Das überlieferte Standessystem der Êzîdî (Şêx, Pîr, Mirîd) und die damit verbundene Endogamie bestehen auch in Deutschland fort, werden aber besonders von der jungen Generation zunehmend diskutiert [1][11].


Recht und Politik

Die Genozid-Anerkennung des Bundestages (19. Januar 2023)

Am 19. Januar 2023 erkannte der Deutsche Bundestag die IS-Verbrechen an den Êzîdî von 2014 als Völkermord im Sinne der UN-Völkermordkonvention an. Der Antrag „Anerkennung und Gedenken an den Völkermord an den Êzîdinnen und Êzîden 2014" (Drucksache 20/5228), eingebracht von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU, wurde einstimmig angenommen: auch AfD und Linke stimmten zu, übten in der Debatte aber Detailkritik [7][8][9].

Der Bundestag bekannte sich darin zu konsequenter Strafverfolgung nach dem Weltrechtsprinzip, zur Stärkung der internationalen Beweissicherung (UNITAD, Eurojust), zur Unterstützung des Wiederaufbaus in Şingal und der Rückkehr von rund 300.000 Binnenvertriebenen, zu Forderungen an den Irak (IStGH-Statut, Völkermord-Straftatbestand), und ausdrücklich dazu, Êzîdî „unter Berücksichtigung ihrer andauernden Verfolgung" im Asylverfahren Schutz zu gewähren [7][8]. Vorausgegangen waren eine Anhörung im Menschenrechtsausschuss (Juni 2022), in der Sachverständige wie Düzen Tekkal die Anerkennung empfahlen, und eine Petition aus der Community [30][23].

Strafverfahren: Deutschland als Vorreiter des Weltrechtsprinzips

Deutsche Gerichte haben als erste weltweit den Genozid an den Êzîdî strafrechtlich geahndet:

  • OLG Frankfurt, 30. November 2021, Taha Al-J.: das weltweit erste Strafurteil wegen Völkermords an den Êzîdî und das erste Genozid-Urteil gegen ein IS-Mitglied überhaupt: lebenslange Haft: u. a. wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge und Kriegsverbrechen. Der Iraker hatte 2015 eine êzîdîsche Frau und ihre fünfjährige Tochter als Sklavinnen gekauft; das Kind ließ er angekettet in praller Sonne verdursten. Amnesty International wertete das Urteil als historisch [10][31].
  • OLG München, Jennifer W.: Die IS-Rückkehrerin aus Niedersachsen, Ehefrau von Taha Al-J., wurde im Oktober 2021 zunächst zu zehn Jahren Haft verurteilt (u. a. Beihilfe zum versuchten Mord durch Unterlassen, IS-Mitgliedschaft). Nach Revision der Bundesanwaltschaft und teilweiser Aufhebung durch den BGH folgten im August 2023 14 Jahre Haft wegen Versklavung mit Todesfolge als Verbrechen gegen die Menschlichkeit [32][33][34].

Weitere Verfahren folgten vor mehreren Oberlandesgerichten; Deutschland gilt damit als internationaler Vorreiter der juristischen Aufarbeitung des Ferman nach dem Völkerstrafgesetzbuch [10][31].

Die Abschiebedebatte (Stand: Mitte 2026)

Im Spannungsverhältnis zur Genozid-Anerkennung steht die Abschiebepraxis. Ab 2023 wurden wieder Menschen in den Irak abgeschoben, 2023 insgesamt 135 Personen, darunter auch Êzîdî; die Schutzquote für irakische Êzîdî im Asylverfahren sank 2023 auf etwa 53 Prozent. Kritiker halten dem entgegen, der Bundestag habe 2023 ausdrücklich Schutz zugesagt [35].

Flüchtlingsräte (u. a. Niedersachsen), HÁWAR.help mit der Kampagne #JesidenBleiben, Pro Asyl und Wadi fordern Abschiebestopp beziehungsweise Bleiberecht. Ein 2024 u. a. für Pro Asyl erstelltes Gutachten („Zehn Jahre nach dem Völkermord") verneint sichere Rückkehrperspektiven: Şingal sei großteils zerstört, Hunderttausende lebten weiter in Lagern, Milizenpräsenz und Luftangriffe hielten die Lage volatil [24][36][37]. Die Gegenposition: Mehrere Bundesländer und Teile der Innenpolitik halten Abschiebungen insbesondere in den Zentralirak für möglich. Anfang 2026 wurden im Innenausschuss des Bundestages erneut Vorstöße für ein gesichertes Aufenthaltsrecht für Êzîdî verhandelt; die Debatte bleibt offen [35][38].

Das Asylpolitik-Paradox: Anerkennung und Abschiebung zugleich

Die Spannung zwischen der einstimmigen Völkermord-Anerkennung von 2023 und der Aufenthaltspraxis hat sich seither verschärft statt aufgelöst, ein Widerspruch, den Betroffenenverbände als „Anerkennung mit der einen, Abschiebung mit der anderen Hand" beschreiben. Mehrere Entwicklungslinien laufen dabei zusammen:

  • Wegfall der Abschiebehemmnisse: Bis 2023/24 schützten faktische Abschiebestopps und eine restriktive Rückführungspraxis die meisten irakischen Êzîdî vor Abschiebung. Seit April 2024 sind Abschiebungen in den Irak auch für nicht vorbestrafte Personen wieder möglich; entsprechend stieg die Zahl der Abschiebungen in den Irak insgesamt von 27 (2020) auf 699 im Jahr 2024 [37][39].
  • Sinkende Schutzquote: Die Anerkennungsquote irakischer Êzîdî im Asylverfahren fiel von über 90 Prozent (2017) über knapp 49 Prozent (2022) und rund 53 Prozent (2023) auf nur noch etwa 37 Prozent (2025); bei syrischen Êzîdî lag sie 2025 bei rund 66 Prozent [37][39].
  • Widerruf bereits erteilter Schutztitel: Das BAMF leitete zudem Widerrufs- und Rücknahmeverfahren gegen früher anerkannte Êzîdî ein. Von 2015 bis August 2023 wurde der Schutzstatus von über 1.500 irakischen Êzîdî widerrufen; in zahlreichen Fällen hoben Verwaltungsgerichte den Widerruf später wieder auf (in der von Pro Asyl genannten Stichprobe 41 von 41 angefochtenen) [37][39].
  • Größenordnung der Betroffenen: Da das BAMF Êzîdî nicht gesondert von anderen irakischen Staatsangehörigen erfasst, gibt es keine amtliche Zahl; Pro Asyl schätzt, dass derzeit rund 5.000 bis 10.000 irakische Êzîdî ausreisepflichtig und damit von Abschiebung bedroht sind [37][39].

Auf der Innenministerkonferenz (IMK) forderten Pro Asyl, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und HÁWAR.help wiederholt einen bundesweiten Abschiebestopp sowie eine Bleiberechtsregelung nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (Aufnahme aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen). Sie begründen den besonderen Schutzbedarf gerade mit den Langzeitfolgen des 2023 anerkannten Völkermords; ein länderübergreifender IMK-Beschluss in diesem Sinne kam bis Mitte 2026 jedoch nicht zustande [36][40][41]. Im Bundestag setzte der Innenausschuss die Beratungen über ein gesichertes Aufenthaltsrecht 2026 fort, unter anderem mit einer Anhörung von Sachverständigen [38][42].


Identität und junge Generation

Eine 2025 vorgestellte Befragung von mehr als 500 Êzîdî in Deutschland zeigt eine doppelte Wirkung des Genozids von 2014: Seither beschäftigen sich Êzîdî deutlich intensiver mit der eigenen Geschichte, Religion und Kultur, zugleich sind Depressions-, Angst- und Traumawerte signifikant erhöht; der Ferman wirkt identitätsstiftend und belastend zugleich [11]. Unter den nach 2014 Geflüchteten leben viele Überlebende von Versklavung und sexualisierter Gewalt sowie Angehörige von Ermordeten; transgenerationale Traumaweitergabe ist empirisch beschrieben, muttersprachliche Psychotherapie-Angebote bleiben knapp [11][12][13].

Junge, in Deutschland geborene Êzîdî identifizieren sich stark mit dem Land, in dem sie aufgewachsen sind; traditionelle Normen wie Endogamie und Standessystem werden hinterfragt. Kulturvereine und die ÊJD versuchen, religiöse Identität und deutsche Lebensrealität zu verbinden, über Jugendarbeit, Seminare und soziale Medien [11][19]. Zum zehnten Jahrestag des Genozids forderte der ZÊD 2024 über die politische Anerkennung hinaus eine kulturelle Verankerung: Gedenkstätte, Bildungsangebote und Universitätsprogramme zum Êzîdîtum [1].

Identitätsdebatten und Generationenfragen wird ein eigener, vertiefender Artikel behandeln.


Quellen

  1. Wikipedia: „Jesiden in Deutschland", https://de.wikipedia.org/wiki/Jesiden_in_Deutschland
  2. ÊzîdîPress: „Zahl der Êzîden in Deutschland steigt auf über 200.000", https://www.ezidipress.com/blog/zahl-der-eziden-in-deutschland-steigt-auf-ueber-200-000/
  3. bpb: „2014: Völkermord an Jesidinnen und Jesiden", https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/550977/2014-voelkermord-an-jesidinnen-und-jesiden/
  4. Haus der Religionen Hannover: „Eziden in Hannover: Geschichte und Gegenwart", https://haus-der-religionen.de/de/religionen/eziden/eziden-in-hannover-geschichte-und-gegenwart
  5. taz: „Jesiden in Norddeutschland: Die zweite Heimat", https://taz.de/Jesiden-in-Norddeutschland/!5035368/
  6. Celler Presse (2024): Vortrag Andreas Flick über den êzîdîschen Glauben, https://celler-presse.de/2024/05/02/theologe-andreas-flick-informiert-ueber-den-ezidischen-glauben-beim-frauenfruehstueck-des-sovd-ortsverbandes-nienhagen/
  7. Deutscher Bundestag: „Bundestag erkennt IS-Verbrechen an Jesiden als Völkermord an" (19.01.2023, Drs. 20/5228), https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-jesiden-927032
  8. Deutscher Bundestag, hib: „Anerkennung des Völkermordes an Jesiden", https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-929880
  9. HÁWAR.help: „Deutscher Bundestag erkennt den Völkermord an den Jesiden offiziell an", https://www.hawar.help/de/anerkennung-genozid-bundestag/
  10. Amnesty International (30.11.2021): „Weltweit erstes Urteil wegen Völkermordes an Jesid_innen", https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/deutschland-weltweit-erstes-urteil-wegen-voelkermordes-jesidinnen
  11. Vatican News (04/2025): „Die Jesiden – integriert, verunsichert, traumatisiert?", https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2025-04/jesiden-deutschland-irak-religion-genozid-kultur-glaube-is.html
  12. Schwäbische Zeitung: „Würdigung eines Seelenretters: Kizilhan hat Tausenden Jesidinnen geholfen", https://www.schwaebische.de/politik/wuerdigung-eines-seelenretters-kizilhan-hat-tausenden-jesidinnen-geholfen-3426547
  13. DHBW: „Prof. Dr. Dr. Jan Ilhan Kizilhan erhält Landesverdienstorden", https://www.dhbw.de/die-dhbw/aktuelles/detail/2016/4/prof-dr-dr-jan-ilhan-kizilhan-erhaelt-landesverdienstorden
  14. Kontext-Wochenzeitung: „Sonderkontingent Jesidinnen", https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/623/eine-unertraegliche-situation-8740.html
  15. Baden-Württemberg.de: „‚Wir können wieder leben’ – Jesidinnen und ihr Leben im Südwesten", https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/wir-koennen-wieder-leben-jesidinnen-und-ihr-leben-im-suedwesten/
  16. Zentralrat der Êzîden: Über uns / Verbandsgeschichte / Mitgliedsvereine, https://zentralrat-eziden.com/uber-uns
  17. ÊzîdîPress: „Bielefeld: ‚Zentralrat der Êzîden in Deutschland’ gegründet", https://www.ezidipress.com/blog/bielefeld-zentralrat-der-eziden-in-deutschland-gegruendet/
  18. Wikipedia: „Zentralrat der Êzîden in Deutschland", https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralrat_der_Êzîden_in_Deutschland
  19. Êzîdische Jugend Deutschland e.V. (ÊJD), https://ezidischejugend.com/
  20. Neue Westfälische: „Neue Heimat für die Jesiden", https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/4167521_Neue-Heimat-fuer-die-Jesiden.html
  21. Ezidisches Kulturzentrum Wesel e.V. (Mala Êzidîya Wesel), https://eziden-wesel.de/
  22. GEA, Gesellschaft Ezidischer AkademikerInnen: „Gemeinden und Organisationen der Eziden", https://www.gea-ev.net/eziden-und-ezidentum/gemeinden-organisationen/
  23. HÁWAR.help: Über uns / Düzen Tekkal, https://www.hawar.help/de/
  24. HÁWAR.help: Kampagne #JesidenBleiben / Offener Brief an das BMI, https://www.hawar.help/de/offener-brief-nancy-faeser-abschiebestopp-jesiden/
  25. BVerwG, Urteil vom 15.05.1990, 9 C 17.89 (via Refworld), https://www.refworld.org/country,DEU_BUNDESVERWALT,deu,3ae6b73324,0.html
  26. OVG Niedersachsen, 17.07.2007, 11 LB 332/03, https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/970117b1-494b-4c6c-978e-0283495c6732
  27. SJA, Stelle für Jesidische Angelegenheiten: „Eyda Çarşema Serê Nîsanê", https://s-j-a.org/blog/neujahresfest/
  28. Wikipedia: „Jesidisches Neujahrsfest", https://de.wikipedia.org/wiki/Jesidisches_Neujahrsfest
  29. Migrationsbeauftragte Niedersachsen: Glückwunsch zum Neujahrsfest (2022), https://www.migrationsbeauftragter-niedersachsen.de/2022/04/20/cejna-sare-sale-landesbeauftragte-gratuliert-jesidinnen-und-jesiden-zum-neujahrsfest/
  30. Deutscher Bundestag: „Sachverständige empfehlen Anerkennung des Völkermordes an Jesiden" (06/2022), https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw25-pa-menschenrechte-880198
  31. ICWC, Universität Marburg: „Urteil des OLG Frankfurt im Strafverfahren gegen Taha Al-J.", https://www.uni-marburg.de/de/icwc/aktuelles/nachrichten/urteil-des-olg-frankfurt-im-strafverfahren-gegen-tahar-al-j
  32. LTO: „OLG München: Zehn Jahre Haft für IS-Rückkehrerin" (2021), https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-8-st-9-18-is-rueckkehrerin-jennifer-w-haftstrafe-terroristische-vereinigung-beihilfe-mord
  33. LTO: „OLG München: 14 Jahre Haft für IS-Rückkehrerin" (2023), https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-haftstrafe-islamischer-staat-irak-versklavung-todesfolge-jesiden
  34. Euronews (29.08.2023): Urteil gegen Jennifer W. in München, https://de.euronews.com/2023/08/29/jesidisches-madchen-5-im-irak-verdurstet-urteil-gegen-32-jahrige-in-munchen
  35. Deutscher Bundestag, hib: „Kritik an Abschiebungen von Jesiden in den Irak", https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-978206
  36. Flüchtlingsrat Niedersachsen: Offener Brief zu Abschiebungen von Êzîdî, https://www.nds-fluerat.org/59549/aktuelles/offener-brief-an-die-innenministerinnen-im-rahmen-der-imk-die-unterschiedslose-abschiebung-von-jesiden-pruefen-und-beenden/
  37. Pro Asyl / Wadi (2024): „Zehn Jahre nach dem Völkermord: Zur Lage der Jesidinnen und Jesiden im Irak", https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2024_04_23_Zur-Lage-der-Jesidinnen-und-Jesiden-im-Irak.pdf
  38. Deutscher Bundestag (2026): „Vorstöße zum Aufenthaltsrecht für Jesiden", https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-pa-inneres-jesiden-1146374
  39. Mediendienst Integration: „Wie ist die Situation von Jesiden in Deutschland?", https://mediendienst-integration.de/artikel/wie-ist-die-situation-von-jesiden-in-deutschland.html
  40. Pro Asyl: „Innenministerkonferenz: PRO ASYL fordert sofortigen Abschiebestopp für Jesidinnen und Jesiden", https://www.proasyl.de/pressemitteilung/innenministerkonferenz-pro-asyl-fordert-sofortigen-abschiebestopp-fuer-jesidinnen-und-jesiden/
  41. HÁWAR.help: „Appell an Innenminister: HÁWAR.help und PRO ASYL fordern Abschiebestopps nach Iran und Irak", https://www.hawar.help/de/imk-abschiebstopp-irak-iran/
  42. Deutscher Bundestag, hib: „Anhörung im Innenausschuss zu Aufenthaltsrecht für Jesiden", https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1146248

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